Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten in privaten Unternehmen und öffentlicher Stellen EU-weit festgesetzt

Link zum Gesetzestext: auf https://dsgvo-gesetz.de

Art. 5 der DSGVO enthält die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die wichtigsten Stichworte sind:

 

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Verarbeitung der Daten erfolgt insbesondere mit Einwilligung des Betroffenen oder es liegt ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung vor (ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor, wenn die Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist).

 

Prinzip der Zweckbindung:

Die Datenverarbeitung muss aufgrund eines festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweckes erfolgen (z.B. aufgrund eines Architekten- oder Ingenieursvertrages).

 

Prinzip der Datenminimierung:

Die Verarbeitung muss dem o.g. Zweck angemessen und erheblich sein, sowie sich auf das notwendige Maß beschränken (d.h. es darf keine unangemessene "Hortung" von Daten erfolgen). Dies kommt im Architekturbüro eher nicht vor.

 

Weitergabe von Daten  Art. 6 DSGVO

Die DSGVO unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Erstverarbeitung und der Weiterverarbeitung von Daten. Dabei wird die rechtmäßigkeit eienr Weiterverarbeitung begrenzt.und ist nur zulässig, wenn sie mit dem ursprünglich einmal festgelegten Zweck vereinbar ist (Kompabilitätsprüfung)

 

Transparenz- und Informationspflichten

Art. 12 ff. DSGVO

Die DSGVO hat die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf Transparenz und Informationen gegenüber dem Nutzer erheblich erweitert. Nach Artikel 12 DSGVO und den folgenden Vorschriften müssen Unternehmen in unterschiedlichen Kontexten diverse Daten zur Verfügung stellen.   

                                                                                                                                                                                                    Wir übermitteln gerne auf Anfrage ein Dokument, wie in unserem Architekturbüro im Detail mit den Daten umgegangen wird.

 

Recht auf Löschung („Vergessenwerden“) 

Art. 17 DSGVO

Grundsätzlich dürfen Daten nur so lange gespeichert und verarbeitet werden wie der ursprünglich festge­legte Zweck für den Datenverarbeitungsvorgang noch Geltung hat bzw. eine andere rechtliche Grundlage die Rechtfertigung für eine weitere Verarbeitung bietet. Art. 17 DSGVO drückt diesen Grundsatz als Anspruch des Dateninhabers auf Löschung seiner Daten aus.    Wir müssen als Architekten sämtliche relevanten Vorgänge 10 Jahre vorhalten.

 

Grundsatz der Richtigkeit der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten müssen grundsätzlich so verarbeitet werden, dass sie sachlich richtig und je nach Erfordernis auch auf dem neuesten Stand sind. Das ist für uns selbstverständlich

 

Grundsatz von Integrität und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten dürfen nur in einer Art und Weise verarbeitet werden, durch die die Sicherheit dieser Daten gewährleistet werden kann. Somit muss die verantwortliche Stelle entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um unbefugte und unrechtmäßige Verarbeitung oder auch den nicht beabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstö­rung oder die Schädigung der personenbezogenen Daten auszuschließen. Das ist für uns selbstverständlich

 

Wir versichern, dass wir die o.g. Grundsätze berücksichtigen, und mit personenbezogenen Daten umsichtig umgehen und diese nur soweit es der Auftragserfüllung dient, an Dritte weitergeben.

 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen!

 

Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie in der Kategorie " Datenschutz"